Registrierung eines positiven Testergebnisses beim Gesundheitsamt Ilm-Kreis

Dieses Formular können Sie ausfüllen, wenn Sie mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurden.

Füllen Sie dieses Formular NICHT aus, wenn:
· Sie uns das Formular bereits für Ihren positiven Schnelltest übermittelt haben und nun Ihr PCR-Test positiv ist.
· sich das Gesundheitsamt bereits bei Ihnen gemeldet hat

Bei einem positiven PCR-Test beachten Sie bitte folgendes:
· Sobald uns das Laborergebnis vorliegt erhalten Sie von uns einen Anruf zur Übermittlung Ihres Testergebnisses.
Seit 02.02.2023 sind positiv getestete Personen nicht mehr zur Isolation verpflichtet!
Nach §§ 8-11 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung (TMASGFF: Rechtsgrundlage ) wird positiv getesteten Personen dringendempfohlen, sich in freiwillige Absonderung zu begeben.
Für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1, § 35 Abs. 1 Satz 1 oder § 36 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 IfSG gilt ein Tätigkeitsverbot!
Für die Regelung von Ausnahmen ist § 10 Abs. 2 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung zu beachten.
(§ 10 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung Link: TMASGFF: Rechtsgrundlage )

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Zur Beachtung:
Mit Auslaufen der Bundesregelung endet auch die Thüringer Corona-Schutzverordnung und so fallen ab dem 8. April 2023 sämtliche infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Freistaat weg.
Dennoch gilt es zu beachten, dass SARS-CoV-2 Infektionen nicht verschwunden sind, obwohl die gegenwärtigen Virusvarianten nur noch in geringem Maße schwere Krankheitsverläufe hervorrufen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen oder auch in Einzelfällen können weiter schwere Verläufe mit langfristigen Folgen auftreten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Gesundheitsamt Ilm-Kreis

Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf diesen Webseiten:
Aktuelle Informationen des Ilm Kreises
Aktuelle Informationen der Thüringer Landesregierung

Sollten Sie als Erkrankter ärztliche Hilfe benötigen, ist Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin Ihr erster Ansprechpartner.Bei Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes außerhalb der ärztlichen Sprechstunde können Sie sich an den Kassenärztlichen Notdienst (Telefonnummer 116117) und in dringenden Notfällen an den Notruf (112) wenden.
Bitte geben Sie in jedem Fall an, dass Sie positiv getestet wurden.

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