Registrierung eines positiven Testergebnisses beim Gesundheitsamt Ilm-Kreis

Dieses Formular können Sie ausfüllen, wenn Sie mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurden.

Füllen Sie dieses Formular NICHT aus, wenn:
· Sie uns das Formular bereits für Ihren positiven Schnelltest übermittelt haben und nun Ihr PCR-Test positiv ist.
· sich das Gesundheitsamt bereits bei Ihnen gemeldet hat (per E-Mail, SMS oder ggf auch telefonisch)

Falls es sich um einen positiven Schnelltest handelt, gilt folgendes:
Sie haben im Formular die Möglichkeit anzugeben, ob Sie einen PCR-Test wünschen.
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung für einen PCR-Test. Ein positiver PCR-Test ist bisher Voraussetzung für einige Leistungen z. B. der (Sozial)-Versicherungen. Wir empfehlen Ihnen einen PCR Test durchführen zu lassen. Im Krankheitsfalle raten wir Ihnen, zunächst Ihren Hausarzt nach einem PCR-Test zu fragen.

Bei einem positiven PCR-Test beachten Sie bitte folgendes:
· Sobald uns das Laborergebnis vorliegt erhalten Sie von uns einen Anruf oder eine E-Mail zur Übermittlung Ihres Testergebnisses.
Seit 02.02.2023 sind positiv getestete Personen nicht mehr zur Isolation verpflichtet!
Nach §§ 8-11 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung (TMASGFF: Rechtsgrundlage ) wird positiv getesteten Personen dringendempfohlen, sich in freiwillige Absonderung zu begeben.
Für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1, § 35 Abs. 1 Satz 1 oder § 36 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 IfSG gilt ein Tätigkeitsverbot!
Für die Regelung von Ausnahmen ist § 10 Abs. 2 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung zu beachten.
(§ 10 Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung Link: TMASGFF: Rechtsgrundlage )

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Gesundheitsamt Ilm-Kreis

Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf diesen Webseiten:
Aktuelle Informationen des Ilm Kreises
Aktuelle Informationen der Thüringer Landesregierung

Sollten Sie als Erkrankter ärztliche Hilfe benötigen, ist Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin Ihr erster Ansprechpartner.Bei Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes außerhalb der ärztlichen Sprechstunde können Sie sich an den Kassenärztlichen Notdienst (Telefonnummer 116117) und in dringenden Notfällen an den Notruf (112) wenden.
Bitte geben Sie in jedem Fall an, dass Sie positiv getestet wurden.

Informationen zu Ihrem Abstrich
Ihre persönlichen Daten
Ihre Meldeadresse
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Bitte beachten Sie, dass ohne positiven PCR-Test kein Bescheid zugesandt wird und kein Genesenenstatus besteht. Die Absonderungspflicht besteht weiter.


* Wenn Sie Ihre Daten elektronisch an das Gesundheitsamt übermitteln möchten, sind die mit Stern gekennzeichneten Felder erforderlich.